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Rechtsgrundlagen

Die wichtigste Rechtsgrundlage für die auf das Miteinander von Mensch und Natur ausgerichtete Erhaltung und Entwicklung der Elbeniederung und ihrer charakteristischen Lebensräume ist das "Gesetz über das Biosphärenreservat 'Niedersächsische Elbtalaue'" vom 14. November 2002 (Nds. GVBl. S. 426), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 27.03.2014 (Nds. GVBl. S. 81), das in seinen Grenzen die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ergänzt oder im Sinne von Artikel 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Grundgesetzes von diesem abweicht.

Im Biosphärenreservatsgesetz sind die Regelungen für den Gebietsteil C überwiegend abschließend. Allerdings können zwischen der Biosphärenreservatsverwaltung und den jeweiligen Gemeinden einvernehmlich weitere Bereiche mit Erholungs- und Freizeitangeboten bestimmt werden. Hierzu zählen Erholungsbereiche, Lager- und Grillfeuerplätze, Angelbereiche, Anlandebereiche für Wasserfahrzeuge und Fahrwege.

In den Gebietsteilen A und B tragen die Landkreise Lüneburg und Lüchow-Dannenberg durch ergänzende Verordnungen zur Erhaltung und Entwicklung des Biosphärenreservates bei.

Daneben gibt es noch eine Reihe von Gesetzen, Richtlinien, Programmen und Abkommen auf Landes-, Bundes- und internationaler Ebene, die im Biosphärenreservat Anwendung finden. Hierzu zählen insbesondere folgende Rechtsnormen:

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542)

Im BNatSchG hat der Bundesgesetzgeber die allgemeinen Vorschriften und Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege definiert, die auch im Biosphärenreservat direkt anzuwenden sind.

Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) vom 19. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 104)

In diesem Gesetz hat das Land Niedersachsen Regelungen getroffen, die wie das NElbtBRG die Ausführungen das BNatSchG ergänzen oder von diesem im Sinne von Artikel 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Grundgesetzes abweichen.

EU-Vogelschutzrichtlinie

Teile des Biosphärenreservates sind seit 1983 "Europäisches Vogelschutzgebiet".
Die rechtliche Umsetzung erfolgt über das BNatSchG.

Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-R)

Diese Richtlinie hat zum Ziel, ein einheitliches, europaweites Schutzgebietsnetz zu errichten, einen Mindestschutz in diesen Gebieten zu gewährleisten und sicherzustellen, dass Maßnahmen in diesen Gebieten zuvor auf ihre Verträglichkeit mit den Schutzzielen hin geprüft werden. Die europäische Richtlinie ist im Bundesnaturschutzrecht verankert.

UNESCO-Programm "Man and the Biosphere" (MAB)

Das Programm "Der Mensch und die Biosphäre (MAB)" wurde 1970 von der UNESCO gegründet. Das MAB-Programm untersucht die Beziehungen zwischen dem Menschen und der Biosphäre, wobei unter Biosphäre alle die Schichten der Erde zusammengefasst werden, die mit Lebewesen besiedelt sind.1997 wurde die "Flusslandschaft Elbe" nach diesen Kriterien als Biosphärenreservat anerkannt.

Marsch bei Wussegel Gänse  

Teile des Biosphärenreservats sind seit 1983 "Europäisches Vogelschutzgebiet"

Artikel-Informationen

Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue
Am Markt 1
29456 Hitzacker
Tel: 05862-9673-18
Fax: 05862-9673-20

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