Kanu- und Motorwassersport
Auch für Wassersportler hat die Elbe und ihre zahlreichen Nebenflüsse einiges zu bieten. Geführte Kanutouren bringen Ihnen die Tier- und Pflanzenwelt der Elblandschaft zum Greifen nahe. Entdecken Sie die Spuren der Biber, Brandgänse und Blässrallen am Elbufer.
Das Befahren der Nebenflüsse mit Kanus ist in besonders sensiblen Abschnitten in der Zeit vom 1. März bis 30. Juni nicht erlaubt, um Arten wie Fischotter, Biber und Vögel, die in der Uferzone brüten, nicht zu stören. Weitere Informationen hierzu sind im § 12 des NElbtBRG zu finden bzw. zusammengefasst im letzten Absatz dieses Artikels.
Auch der Motorwassersport erfreut sich großer Beliebtheit. Da die Elbufer größtenteils zu den geschützten Bereichen des Biosphärenreservats gehören, ist die Einrichtung von speziellen Anlandeplätzen außerhalb der Sportboothäfen vorgesehen. Diese werden zwischen der Biosphärenreservatsverwaltung und den Gemeinden abgestimmt und landseitig kenntlich gemacht.
Beachten Sie bitte, dass das gesamte Ufer der Elbe und das Elbvorland im Gebietsteil C liegen (diese Gebiete sind wie ein Naturschutzgebiet geschützt). Hier finden Sie Erholungsmöglichkeiten an besonders ausgewiesenen Stellen.
Siehe rechts: Die KMZ-Datei zeigt die Uferbereiche der Elbe, die frei betreten und an denen Kanus und Boote angelandet werden dürfen. Landseitig sind sie durch das im Photo dargestellte Schild ausgewiesen. Das Schwimmen erfolgt hier auf eigene Gefahr. Jenseits dieser Flächen ist das Betreten nur auf den Wegen erlaubt.
Der „Fair zur Natur-Flyer“ beinhaltet eine Übersichtkarte für die frei betretbaren Elbuferbereiche, sowie weitere wichtige Informationen.
Hinweis: Um die frei betretbaren Uferbereiche ansehen zu können, müssen Sie Google Earth auf ihrem PC / Smartphone installiert haben. Speichern Sie die in der rechten Spalte angezeigte kmz-Datei ("Frei betretbare Uferbereiche") auf Ihrem Rechner und öffnen Sie diese anschließend durch Doppelklicken.
Sofern Sie nicht über Google Earth verfügen, jedoch Google Maps in Ihrem Browser nutzen können, rufen Sie bitte den folgenden Link auf:
https://drive.google.com/open?id=180H9KxNmp16PxeFjnCJqJZyF1m8&usp=sharing
Hier werden Ihnen die Erholungsbereiche als rot markierte Flächen auch in Ihrem Browser angezeigt (Stand: Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 18/2019 vom 08.05.2019). Durch Anklicken der Ebene "Elbekilometer" können Sie sich zusätzlich auch die Elbkilometrierung anzeigen lassen.
Darüber hinaus finden Sie rechts in der Infospalte eine vereinfachte pdf-Karte der Anlandebereiche für Kanu- und Sportbootfahrer. Aufgrund der Kartengröße (ca. 120 cm x 66 cm) ist diese Karte vor allem für die Ansicht am Bildschirm, weniger zum Ausdrucken gedacht.
Kanufahren ist im Gebietsteil C zu folgenden Zeiten verboten:
- auf dem Aland in der Zeit vom 1. März bis zum 30. Juni
- auf der Jeetzel in den Teilräumen C-53 und C-55 (der Streckenabschnitt vom Pumpwerk Lüggau bis zum
Hitzacker See) in der Zeit vom 1. März bis zum 30. Juni
- auf der Rögnitz in der Zeit vom 1. März bis 30. Juni
- auf der Sude in der Zeit vom 1. März bis 30. Juni
- auf der Krainke in der Zeit vom 1. März bis 30. Juni, außer in den kenntlich gemachten
Erholungsbereichen. Hier ist es ganzjährig erlaubt.
Kanufahren ist hier im Gebietsteil C erlaubt:
- auf der Seege vom Hafen Laasche bis zur Mündung auf dem Lang ganzjährig
- auf der Neuen Löcknitz ganzjährig
Hinweisschild zu den Erholungsbereichen an der Elbe
Frei betretbare Uferbereiche
(KMZ)
PDF-Karte der Anlandebereiche für Kanu- und Sportbootfahrer
(PDF)