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Förderrichtlinie "Landschaftswerte 2.0" veröffentlicht

Am 16.11.2022 wurde die neue Förderrichtline über die Gewährung von Zuwendungen für die Aufwertung des niedersächsischen natürlichen und landschaftskulturellen Erbes sowie Erhalt und Erhöhung der biologischen Vielfalt in besiedelten Bereichen (Richtlinie "Landschaftswerte 2.0") im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht.


Zum ersten Antragsstichtag am 31.03.2023 können ab sofort Förderanträge bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) eingereicht werden.

Eckpunkte der Förderrichtlinie:

Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen:

  • Naturverträgliche, dem Schutzzweck entsprechende Angebote für das Erleben der Natur, auch zum Zweck des Schutzes empfindlicher Habitate (insb. Natura 2000) (u.a. Informationseinrichtungen, Naturschutzbildungsangebote, Förderung der Inklusion)
  • Naturschutzgerechtes und nachhaltiges Wirtschaften von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) (u.a. Netzwerke von Partnerbetrieben, Aufwertung einzelner Partnerbetriebe)
  • Schaffung und Ausbau Grüner Infrastruktur im besiedelten Bereich (u.a. Anlage und Aufwertung naturnaher Biotope und Landschaftselemente)
  • Vorhaben zur Verbesserung des Insektenschutzes und der Erlebbarkeit des Sternenhimmels durch Reduzierung der Lichtverschmutzung
Zuwendungsempfänger sind Kommunen und deren Zusammenschlüsse, Naturparkträger, Verbände, Stiftungen, Vereine, Unternehmen sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Die Förderung aus EFRE-Mitteln beträgt in der Übergangsregion, zu der die Landkreise Lüchow-Dannenberg und Lüneburg zählen, 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ergänzend können Landesmittel zum Einsatz kommen. Insgesamt beträgt die Zuwendung in dieser Förderkulisse maximal 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Höhe der Zuwendung muss mindestens 30.000 Euro betragen. Bei einem Fördersatz von 70 % entspricht dies einem Projektvolumen von insgesamt mindestens 43.000 Euro.

Die neue Förderrichtlinie kann in der Infospalte rechts heruntergeladen werden.

Nutzen Sie auch den in der Infospalte angegebenen Link zum Informationsangebot der NBank.

Für Fragen zur Richtlinie stehen Ihnen Herr Keienburg bei der Biosphärenreservatsverwaltung, das Amt für regionale Landesentwicklung in Lüneburg oder die NBank gerne zur Verfügung.


Hinweise zur Antragstellung

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Tobias Keienburg

Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue
Am Markt 1
29456 Hitzacker
Tel: 05862-9673-16

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