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Ein „Bibertäuscher“ zum Schutz vor Überflutungen

Am Montag, den 15. November 2021, wurde ein Bibertäuscher in die Bruchwetter im Achterholz nördlich von Garze eingebaut. Mit einem Drainagerohr will die Biosphärenreservatsverwaltung künftig die Anstauhöhe regulieren


Seit ca. 1990 ist der Elbe-Biber wieder im Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ heimisch. Obwohl er hauptsächlich die Elbe und ihre Ufer bewohnt, beziehen viele Tiere inzwischen auch Nebenflüsse und Gräben in ihren Lebensraum ein. Der Eingang zur aus Zweigen und Erde errichteten „Biberburg“ – das Zuhause des Bibers – muss immer unter Wasser liegen, um den Schutz vor Feinden sicher zu stellen. Falls der Wasserstand nicht ausreicht, baut der Biber Dämme. Durch den Anstau entstehen in den Fließgewässern strömungsberuhigte und vergleichsweise tiefe Bereiche, Stillgewässern ähnlich, in denen vielen weitere Arten, z. B. Fische, Wasserinsekten und Lurche, leben können.

Manchmal führen Biberdämme aber auch zu Komplikationen, wie etwa in der Bruchwetter, einem der Hauptentwässerungsgräben der Lüneburger Elbmarsch. Hierbei könnte es laut Einschätzung des Wasserverbandes der Ilmenau-Niederung bei Starkregen zu Überflutungen kommen, da das Wasser nicht mehr ungehindert abfließen könne. Deshalb wurde nun ein „Bibertäuscher“, d. h. ein langes Rohr durch den Biberdamm gelegt, wodurch Wasser aus dem Anstaubereich strömt, so dass der Pegel abgesenkt wird.

Als kundige Fachleute packten Herr Dirk Janzen, Leiter der Biosphärenreservatsverwaltung, und Frau Silke Müller-Lange, Geschäftsführerin des Wasserverbands der Ilmenauniederung, tatkräftig bei den Arbeiten vor Ort mit an. Zudem standen sie den anwesenden Pressevertreter*innen - je einem Team des NDR sowie der Lüneburger Landeszeitung - Rede und Antwort.

Durch diesen Eingriff ist es nun möglich, den Wasserstand zu regulieren, ohne dass der Biber es bemerkt. Eine Ausnahmegenehmigung war hierzu erforderlich, da der Biber samt seiner Behausungen einem strengen naturschutzrechtlichen Schutz unterliegt. Jegliche Eingriffe in Biberdämme und -burgen ohne Genehmigung sind Straftatbestände und damit streng verboten. Zur Lösung von Problemen, die in solchen Zusammenhängen auftreten können, bittet die Biosphärenreservatsverwaltung um rechtzeitige Kontaktaufnahme – steht mit Rat und Tat gerne zur Seite.

Bibertäuscher   Bildrechte: BRV / F. Höchtl
Biberdamm in der Bruchwetter mit eingebautem Bibertäuscher
NDR Team   Bildrechte: BRV / F. Höchtl
Ein Team des NDR dokumentiert die Arbeiten.
Zufussrohr   Bildrechte: BRV / F. Höchtl
Dirk Janzen (Biosphärenreservatsverwaltung) und Mirko Hein (Ilmenauverband) fixieren das Ableitungsrohr.
Biber   Bildrechte: BRV / H.Karl

Schwimmender Biber

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Dr. Franz Höchtl

Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue
Leiter Dezernat 3
Am Markt 1
29456 Hitzacker
Tel: 05862967315

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