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Zeit für einen behutsamen Umgang mit der Natur

Frühling im Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue


Auch wenn die Temperaturen jüngst wieder etwas gesunken sind und das Rufen der Gänse und Schwäne weitgehend verstummt ist – das Leben erwacht in der Elbtalaue. Zu hören ist dies beispielsweise am Trompeten der Kraniche, die wieder Einzug gehalten und ihre Reviere besetzt haben. Bis zu 35 Paare dieser großen Schreitvögel brüten heute wieder im Biosphärenreservat, vorwiegend in ungestörten, nassen Gefilden. Auch die Störche kehren zurück. Ihr Geklapper wird schon bald wieder die Dörfer erfüllen. Während Kranich und Storch ihre Eier erst in einigen Tagen oder Wochen legen werden, sitzen die Graugänse vielerorts schon auf ihren Gelegen. Bei Kolkraben und Seeadlern, die oft schon im Februar ihr Brutgeschäft beginnen, sind gar schon die ersten Jungen geschlüpft.

Gleitet der Blick aus den Baumkronen auf den Waldboden, zeigen sich auch hier Spuren des Frühlings. Frühblüher wie das weiße Buschwindröschen oder der gelbe Goldstern sind bereits aus dem Boden geschossen. Die Zeit drängt: Haben die Bäume erst ihre Blätter ausgebildet, fehlt das Licht für die „Untermieter“. Sie müssen ihre Samen bereits verbreitet haben, bevor sie endgültig im Schatten stehen. Über mangelndes Licht können sich Wiesenschaumkraut und Sumpfdotterblume dagegen nicht beklagen: Ihre lila-weißen und gelben Blüten zählen zu den ersten Farbtupfern in den Wiesen und Weiden der Elbtalaue.

Für viele Pflanzen und vor allem Tiere an der Elbe entscheidet sich im Frühling und Frühsommer, ob der Nachwuchs gesund und munter durchs Jahr kommen wird. Je weniger Störungen sie ausgesetzt sind, desto besser können sich die Jungtiere entwickeln. Schon eine einzige unbedachte Störung in Nestnähe kann z.B. bei den Großvögeln des Biosphärenreservats dafür sorgen, dass es für ein ganzes Jahr keinen Nachwuchs gibt.

Mit dem Frühjahr sollte daher eine Zeit besonderer Behutsamkeit gegenüber den Tieren einhergehen. In der gesamten freien Landschaft gilt während der Brut- und Setzzeit, also von Anfang April bis Mitte Juli, eine Anleinpflicht für Hunde und manche Wege dürfen nicht betreten werden. Im besonders geschützten Gebietsteil C des Biosphärenreservats gilt diese Anleinpflicht für das gesamte Jahr, da hier auch außerhalb der Fortpflanzungszeit störungsempfindliche Arten Ruhe finden sollen. Aber auch im Gebietsteil C gibt es viele Möglichkeiten, von den erlaubten Wegen aus und in den siedlungsnahen Elbvorlandbereichen die erwachende Natur zu beobachten und zu erleben.

Ein neues Faltblatt der Biosphärenreservatsverwaltung zeigt unter dem Thema „Fair zur Natur – (An-)Gebote und Regeln im Biosphärenreservat“ die vielfältigen Anlaufpunkte zum Erleben der Natur im Biosphärenreservat. Darüber hinaus werden, wo erforderlich, die Regeln für den Aufenthalt in Natur und Landschaft erläutert. Das Faltblatt ist in Kürze bei der Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische Elbtalaue, Am Markt 1, 29456 Hitzacker, Tel. 05862-9673-0, E-Mail: info@elbtalaue.niedersachsen.de erhältlich.

Das Faltblatt ist in Kürze bei der Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische Elbtalaue erhältlich   Bildrechte: BRV

Das Faltblatt ist in Kürze bei der Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische Elbtalaue erhältlich

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